Faltleitkegel
Zulassungsinformationen NACH DIN EN 13422
Das Dokument (EN 13422:2004+A1:2009)
wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 226 „Straßenausstattung“ erarbeitet, dessen
Sekretariat vom AFNOR gehalten wird.
Das Dokument enthält Leistungsanforderungen und Prüfverfahren, die in Dokumenten
von CEN, CENELEC, CIE und ISO publiziert worden sind sowie Regelwerke von
Mitgliedsorganisationen des CEN.
Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Oktober 2009, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Oktober 2009 zurückgezogen werden.
Dieses Dokument enthält die Änderung A1, die vom CEN am 2009-03-05 angenommen wurde.
Dieses Dokument ersetzt EN 13422:2004.
Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Leitkegel
DIN EN 13422:2004+A1:2009
Zulassung der
Faltleitkegel zur Absicherung auf allen Straßen (einschließlich Bundesstraßen
und BABs), da sie den Anforderungen der Europäischen Norm DIN EN 13422
entsprechen.
Reflektoren nach DIN
EN 471 / Klasse II
Hier die E-Mail von Peter Cornelius
/ Geschäftsführer Fa. EURASIA Deutschland GmbH
Sehr geehrte Fachhandelspartner,
aufgrund
aktueller Anfragen wir möchten Sie heute wieder über die neuesten Entwicklungen
im Produktbereich Einsatztechnik informieren.
Nationale Norm TL Leitkegel definitiv außer Kraft gesetzt
Mit Verabschiedung der DIN EN 13422 wurde die TL Leitkegel außer Kraft gesetzt. Endgültig.
Hier der Beweis:
Zitat DIN EN 13422 (Vorwort Seite 3, Absatz 3): „Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Oktober 2009, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Oktober 2009 zurückgezogen werden.“
Genaugenommen verstößt damit jeder, der die TL Leitkegel noch immer als Zulassungsnorm verwendet, gegen geltendes Recht. Dies gilt auch, wenn die (außer Kraft gesetzte) TL Leitkegel in anderen Vorschriften noch immer als (ungültige) Zulassungsgrundlage zitiert wird (z.B. BGI 800).
Im Umkehrschluss bedeutet dies die Zulassung der Faltleitkegel zur Absicherung auf allen Straßen (einschließlich Bundesstraßen und BABs), da sie den Anforderungen der Europäischen Norm DIN EN 13422 entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Cornelius
Meisenweg 1 - 35415 Pohlheim
Phone +49(0)6404-6570530
Fax +49(0)6404-6570532
E-Mail: info@eur-asia.de
Internet: www.eur-asia.de
AG Giessen HRB 6089
Geschäftsführer: Peter Cornelius
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 813 946 554